+CON.9.A7 Sicherungskopie der übermittelten Daten (S)
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CON.9.A7 Sicherungskopie der übermittelten Daten (S)
Die Institution SOLLTE eine Sicherungskopie der übermittelten Informationen anfertigen, falls die Informationen nicht aus anderen Quellen wiederhergestellt werden können.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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