+CON.10.A15 Verhinderung von Cross-Site-Request-Forgery (S)
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CON.10.A15 Verhinderung von Cross-Site-Request-Forgery (S)
Die Entwickelnden SOLLTEN die Webanwendung mit solchen Sicherheitsmechanismen ausstatten, die eine Unterscheidung zwischen beabsichtigten Seitenaufrufen und unbeabsichtigt weitergeleiteten Befehlen Dritter ermöglichen. Dabei SOLLTE mindestens geprüft werden, ob neben der Session-ID ein geheimes Token für den Zugriff auf geschützte Ressourcen und Funktionen benötigt wird.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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