+CON.11.1.A6 Beaufsichtigung und Begleitung von Fremdpersonal für VS-IT nach §§ 3, 4 VSA (B)
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CON.11.1.A6 Beaufsichtigung und Begleitung von Fremdpersonal für VS-IT nach §§ 3, 4 VSA (B)
Nicht verpflichtetes Fremdpersonal, das an VS-IT arbeitet, MUSS während der gesamten Zeit begleitet und beaufsichtigt werden. Die begleitenden Personen MÜSSEN über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen, um die Tätigkeiten kontrollieren zu können.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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