+CON.11.1.A6 Beaufsichtigung und Begleitung von Fremdpersonal für VS-IT nach §§ 3, 4 VSA (B)

CON.11.1.A6 Beaufsichtigung und Begleitung von Fremdpersonal für VS-IT nach §§ 3, 4 VSA (B)

Nicht verpflichtetes Fremdpersonal, das an VS-IT arbeitet, MUSS während der gesamten Zeit begleitet und beaufsichtigt werden. Die begleitenden Personen MÜSSEN über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen, um die Tätigkeiten kontrollieren zu können.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge