+CON.11.1.A14 Zugangs- und Zugriffsschutz nach § 3 VSA (B)

CON.11.1.A14 Zugangs- und Zugriffsschutz nach § 3 VSA (B)

VS-IT, die für VS-NfD eingestufte VS eingesetzt wird, MUSS so geschützt werden, dass ein Zugang zur VS-IT und ein Zugriff auf VS nur für verpflichtete Personen (siehe CON.11.1.A5 Verpflichtung bei Zugang zu VS nach § 4 und Anlage V zur VSA) möglich ist. Der Schutz der VS MUSS sichergestellt werden über:

  • IT-Sicherheitsprodukte mit Zulassungsaussage,
  • materielle,
  • organisatorische oder
  • personelle Maßnahmen.

Für den Zugangs- und Zugriffsschutz SOLLTE eine Mehr-Faktor-Authentisierung genutzt werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge