+OPS.1.1.1.A21 Einbinden der Betriebsmittel in das Sicherheitsmonitoring (H)
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OPS.1.1.1.A21 Einbinden der Betriebsmittel in das Sicherheitsmonitoring (H)
Die IT-Systeme und -Anwendungen, die als Betriebsmittel genutzt werden, SOLLTEN in ein Sicherheitsmonitoring eingebunden werden. Falls die Institution ein System zur zentralen Detektion und automatisierten Echtzeitüberprüfung von Ereignismeldungen einsetzt, SOLLTEN die Betriebsmittel darin eingebunden werden. Betriebsmittel wie IT-Management- und IT-Monitoring-Systeme SOLLTEN als Datenquelle für das Sicherheitsmonitoring genutzt werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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