+OPS.1.1.2.A2 Vertretungsregelungen (B)

OPS.1.1.2.A2 Vertretungsregelungen (B)

Für jede Administrationsaufgabe MUSS eine Vertretung benannt werden. Die Vertretung MUSS über die notwendigen administrativen Berechtigungen (organisatorisch und technisch) verfügen, um die Tätigkeit durchführen zu können. Eine benannte Vertretung MUSS über die im Kontext der Administrationsaufgabe notwendigen Kenntnisse verfügen.

Die Regelung der Vertretung MUSS Mangel- und Notfallsituationen berücksichtigen.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
blocks G 0.27 Ressourcenmangel
blocks G 0.33 Personalausfall