+OPS.1.1.2.A2 Vertretungsregelungen (B)
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OPS.1.1.2.A2 Vertretungsregelungen (B)
Für jede Administrationsaufgabe MUSS eine Vertretung benannt werden. Die Vertretung MUSS über die notwendigen administrativen Berechtigungen (organisatorisch und technisch) verfügen, um die Tätigkeit durchführen zu können. Eine benannte Vertretung MUSS über die im Kontext der Administrationsaufgabe notwendigen Kenntnisse verfügen. Die Regelung der Vertretung MUSS Mangel- und Notfallsituationen berücksichtigen.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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