+OPS.1.1.2.A28 Protokollierung administrativer Tätigkeiten (S)

OPS.1.1.2.A28 Protokollierung administrativer Tätigkeiten (S)

Administrative Tätigkeiten SOLLTEN protokolliert werden. Die Protokolldateien SOLLTEN für eine angemessene Zeitdauer geschützt aufbewahrt werden. Die ausführenden Administrierenden SOLLTEN keine Möglichkeiten haben, die aufgezeichneten Protokolldateien zu verändern oder zu löschen. Protokolldaten SOLLTEN regelmäßig geprüft werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge