+OPS.1.1.6.A4 Freigabe der Software (B) [Fachverantwortliche]
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OPS.1.1.6.A4 Freigabe der Software (B) [Fachverantwortliche]
Die fachlich zuständige Organisationseinheit MUSS die Software freigeben, sobald die Software-Tests erfolgreich durchgeführt wurden. Die Freigabe MUSS in Form einer Freigabeerklärung dokumentiert werden. Die freigebende Organisationseinheit MUSS überprüfen, ob die Software gemäß den Anforderungen getestet wurde. Die Ergebnisse der Software-Tests MÜSSEN mit den vorher festgelegten Erwartungen übereinstimmen. Auch MUSS überprüft werden, ob die rechtlichen und organisatorischen Vorgaben eingehalten wurden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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