+OPS.1.1.6.A4 Freigabe der Software (B) [Fachverantwortliche]

OPS.1.1.6.A4 Freigabe der Software (B) [Fachverantwortliche]

Die fachlich zuständige Organisationseinheit MUSS die Software freigeben, sobald die Software-Tests erfolgreich durchgeführt wurden. Die Freigabe MUSS in Form einer Freigabeerklärung dokumentiert werden.

Die freigebende Organisationseinheit MUSS überprüfen, ob die Software gemäß den Anforderungen getestet wurde. Die Ergebnisse der Software-Tests MÜSSEN mit den vorher festgelegten Erwartungen übereinstimmen. Auch MUSS überprüft werden, ob die rechtlichen und organisatorischen Vorgaben eingehalten wurden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge