+OPS.1.2.2.A8 Protokollierung der Archivzugriffe (B) [IT-Betrieb]

OPS.1.2.2.A8 Protokollierung der Archivzugriffe (B) [IT-Betrieb]

Alle Zugriffe auf elektronische Archive MÜSSEN protokolliert werden. Dafür SOLLTEN Datum, Uhrzeit, Benutzender, Client und die ausgeführten Aktionen sowie Fehlermeldungen aufgezeichnet werden. Im Archivierungskonzept SOLLTE festgelegt werden, wie lange die Protokolldaten aufbewahrt werden.

Die Protokolldaten der Archivzugriffe SOLLTEN regelmäßig ausgewertet werden. Dabei SOLLTEN die institutionsinternen Vorgaben beachtet werden.

Auch SOLLTE definiert sein, welche Ereignisse welchen Mitarbeitenden angezeigt werden, wie z. B. Systemfehler, Timeouts oder wenn Datensätze kopiert werden. Kritische Ereignisse SOLLTEN sofort nach der Erkennung geprüft und, falls nötig, weiter eskaliert werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge