+OPS.1.2.2.A15 Regelmäßige Aufbereitung von kryptografisch gesicherten Daten bei der Archivierung (S) [IT-Betrieb]

OPS.1.2.2.A15 Regelmäßige Aufbereitung von kryptografisch gesicherten Daten bei der Archivierung (S) [IT-Betrieb]

Es SOLLTE kontinuierlich beobachtet werden, wie sich das Gebiet der Kryptografie entwickelt, um beurteilen zu können, ob ein Algorithmus weiterhin zuverlässig und ausreichend sicher ist (siehe auch OPS.1.2.2.A20 Geeigneter Einsatz kryptografischer Verfahren bei der Archivierung).

Archivdaten, die mit kryptografischen Verfahren gesichert wurden, die sich in absehbarer Zeit nicht mehr zur Sicherung eignen werden, SOLLTEN rechtzeitig mit geeigneten Verfahren neu gesichert werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge