+OPS.1.2.2.A21 Übertragung von Papierdaten in elektronische Archive (H)
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OPS.1.2.2.A21 Übertragung von Papierdaten in elektronische Archive (H)
Werden z. B. Dokumente auf Papier digitalisiert und in ein elektronisches Archiv überführt, SOLLTE sichergestellt werden, dass die digitale Kopie mit dem Originaldokument bildlich und inhaltlich übereinstimmt.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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