+OPS.1.2.5.A24 Absicherung integrierter Fernwartungssysteme (S)
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OPS.1.2.5.A24 Absicherung integrierter Fernwartungssysteme (S)
Bei der Beschaffung von neuen IT-Systemen SOLLTE geprüft werden, ob diese IT-Systeme oder einzelne Komponenten der IT-Systeme über Funktionen zur Fernwartung verfügen. Werden diese Funktionen nicht verwendet, SOLLTEN sie deaktiviert werden. Die Funktionen SOLLTEN ebenfalls deaktiviert werden, wenn sie durch bekannte Sicherheitslücken gefährdet sind. Werden Fernwartungsfunktionen verwendet, die in die Firmware einzelner Komponenten integriert sind, SOLLTEN deren Funktionen und der Zugriff darauf so weit wie möglich eingeschränkt werden. Die Fernwartungsfunktionen SOLLTEN nur aus einem getrennten Managementnetz erreichbar sein.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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