+OPS.2.3.A4 Grundanforderungen an Verträge mit Anbietenden von Outsourcing (B)
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OPS.2.3.A4 Grundanforderungen an Verträge mit Anbietenden von Outsourcing (B)
Einheitliche Grundanforderungen an Outsourcing-Verträge MÜSSEN entwickelt werden. Diese Grundanforderungen MÜSSEN Aspekte der Informationssicherheit, einen Zustimmungsvorbehalt bei Weiterverlagerungen sowie ein Recht auf Prüfung, Revision und Audit beinhalten. Bei der Entwicklung der Grundanforderungen SOLLTEN die Resultate der risikoorientierten Betrachtung sowie Eignungsanforderungen an Anbietende von Outsourcing mit einfließen. Mit den Anbietenden von Outsourcing SOLLTE eine Verschwiegenheitserklärung zum Schutz von sensiblen Daten vereinbart werden. Die Grundanforderungen MÜSSEN in Vereinbarungen und Verträgen einheitlich umgesetzt werden. Auf Basis der Grundanforderungen SOLLTE eine einheitliche Vertragsvorlage erstellt und für alle Outsourcing-Vorhaben genutzt werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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