+OPS.2.3.A15 Anbindung an die Netze der Outsourcing-Partner (S)
|
OPS.2.3.A15 Anbindung an die Netze der Outsourcing-Partner (S)
Bevor das Datennetz der Nutzenden an das Datennetz der Anbietenden von Outsourcing angebunden wird, SOLLTEN alle sicherheitsrelevanten Aspekte schriftlich vereinbart werden. Es SOLLTE geprüft und dokumentiert werden, dass die Vereinbarungen für die Netzanbindung eingehalten werden. Das geforderte Sicherheitsniveau SOLLTE nachweislich bei den Anbietenden von Outsourcing umgesetzt und überprüft werden, bevor die Netzanbindung zu den Nutzenden von Outsourcing aktiviert wird. Bevor die Netze angebunden werden, SOLLTE mit Testdaten die Verbindung getestet werden. Gibt es Sicherheitsprobleme auf einer der beiden Seiten, SOLLTE festgelegt sein, wer informiert und wie eskaliert wird.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
|