+OPS.2.3.A16 Prüfung der Anbietenden von Outsourcing (S)

OPS.2.3.A16 Prüfung der Anbietenden von Outsourcing (S)

Die Anbietenden von Outsourcing SOLLTEN hinsichtlich der vertraglich festgelegten Sicherheitsanforderungen überprüft und die Resultate dokumentiert werden. Die Anbietenden von Outsourcing sind in regelmäßigen Abständen und anlassbezogen zu auditieren.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge