+OPS.2.3.A17 Regelungen für den Einsatz des Personals von Anbietenden von Outsourcing (S)

OPS.2.3.A17 Regelungen für den Einsatz des Personals von Anbietenden von Outsourcing (S)

Die Beschäftigten der Anbietenden von Outsourcing SOLLTEN schriftlich verpflichtet werden, einschlägige Gesetze, Vorschriften sowie die Regelungen der Nutzenden von Outsourcing einzuhalten. Die Beschäftigten der Anbietenden von Outsourcing SOLLTEN geregelt in ihre Aufgaben eingewiesen und über bestehende Regelungen zur Informationssicherheit unterrichtet werden. Für die Beschäftigten der Anbietenden von Outsourcing SOLLTEN Vertretungsregelungen existieren. Es SOLLTE ein geregeltes Verfahren festgelegt werden, das beschreibt, wie das Auftragsverhältnis mit den Beschäftigten der Anbietenden von Outsourcing beendet wird. Fremdpersonal der Anbietenden von Outsourcing, das kurzfristig oder nur einmal eingesetzt wird, SOLLTE wie Besuchende behandelt werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge