+OPS.2.3.A21 Abschluss von ESCROW-Verträgen bei softwarenahen Dienstleistungen (H)
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OPS.2.3.A21 Abschluss von ESCROW-Verträgen bei softwarenahen Dienstleistungen (H)
Wird Software von Anbietenden von Outsourcing bezogen, SOLLTE ein ESCROW-Vertrag abgeschlossen werden. Dieser SOLLTE Verwertungs- und Bearbeitungsrechte der Software sowie Herausgabefälle des Quellcodes regeln. Darüber hinaus SOLLTE festgelegt werden, wie häufig der Quellcode hinterlegt und dokumentiert wird. Weiterhin SOLLTEN Geheimhaltungspflichten über den hinterlegten Quellcode und die zugehörige Dokumentation geregelt werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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