Bei Cloud-Diensteanbietenden können die dort betriebenen Prozesse, IT-Systeme und Anwendungen teilweise oder ganz ausfallen, wovon folglich auch die Cloud-Kundschaft betroffen ist. Werden die Institutionen unzureichend voneinander getrennt, kann auch ein ausgefallenes IT-System, das nicht der Institution zugeordnet ist, dazu führen, dass diese Institution ihre vertraglich zugesicherte Dienstleistung nicht mehr abrufen kann. Ähnliche Probleme ergeben sich, wenn die Anbindung zwischen Cloud-Diensteanbietenden und -Kundschaft ausfällt oder wenn die genutzte Cloud-Computing-Plattform erfolgreich angegriffen wird.
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