+OPS.2.2.A13 Nachweis einer ausreichenden Informationssicherheit bei der Cloud-Nutzung (S)

OPS.2.2.A13 Nachweis einer ausreichenden Informationssicherheit bei der Cloud-Nutzung (S)

Die Institution SOLLTE sich von den Cloud-Diensteanbietenden regelmäßig nachweisen lassen, dass die vereinbarten Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Der Nachweis SOLLTE auf einem international anerkannten Regelwerk basieren (z. B. IT-Grundschutz, ISO/IEC 27001, Anforderungskatalog Cloud Computing (C5), Cloud Controls Matrix der Cloud Security Alliance). Die Institution SOLLTE prüfen, ob der Geltungsbereich und Schutzbedarf die genutzten Cloud-Dienste erfasst.

Nutzen Cloud-Diensteanbietende Subunternehmen, um die Cloud-Dienste zu erbringen, SOLLTEN Cloud-Diensteanbietende der Institution regelmäßig nachweisen, dass diese Subunternehmen die notwendigen Audits durchführen.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge