+OPS.2.2.A15 Sicherstellung der Portabilität von Cloud-Diensten (H) [Fachverantwortliche]

OPS.2.2.A15 Sicherstellung der Portabilität von Cloud-Diensten (H) [Fachverantwortliche]

Die Institution SOLLTE alle Anforderungen definieren, die es ermöglichen, Cloud-Diensteanbietende zu wechseln oder den Cloud-Dienst bzw. die Daten in die eigene IT-Infrastruktur zurückzuholen. Zudem SOLLTE die Institution regelmäßig Portabilitätstests durchführen. In den Verträgen mit den Cloud-Diensteanbietenden SOLLTEN Vorgaben festgehalten werden, mit denen sich die notwendige Portabilität gewährleisten lässt.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge