+OPS.2.2.A15 Sicherstellung der Portabilität von Cloud-Diensten (H) [Fachverantwortliche]
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OPS.2.2.A15 Sicherstellung der Portabilität von Cloud-Diensten (H) [Fachverantwortliche]
Die Institution SOLLTE alle Anforderungen definieren, die es ermöglichen, Cloud-Diensteanbietende zu wechseln oder den Cloud-Dienst bzw. die Daten in die eigene IT-Infrastruktur zurückzuholen. Zudem SOLLTE die Institution regelmäßig Portabilitätstests durchführen. In den Verträgen mit den Cloud-Diensteanbietenden SOLLTEN Vorgaben festgehalten werden, mit denen sich die notwendige Portabilität gewährleisten lässt.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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