+OPS.3.2.A2 Grundanforderungen an Verträge mit Nutzenden von Outsourcing (B)
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OPS.3.2.A2 Grundanforderungen an Verträge mit Nutzenden von Outsourcing (B)
Einheitliche Grundanforderungen an Outsourcing-Verträge MÜSSEN entwickelt werden. Diese SOLLTEN einheitlich in Verträgen umgesetzt werden. Diese Grundanforderungen MÜSSEN Aspekte der Informationssicherheit und Sicherheitsanforderungen der Nutzenden von Outsourcing beinhalten. Zudem MÜSSEN sie beinhalten, wie mit Weiterverlagerungen durch die Anbietenden umgegangen wird. Die Grundanforderungen MÜSSEN beinhalten, dass die Nutzenden das Recht haben Prüfungen, Revisionen und Auditierungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die vertraglich geregelten Anforderungen an die Informationssicherheit eingehalten werden. Mit den Nutzenden von Outsourcing SOLLTE eine Verschwiegenheitserklärung zum Schutz von sensiblen Daten, Vereinbarungen zum Informationsaustausch und Service-Level-Agreements vereinbart werden. Die Grundanforderungen MÜSSEN in Vereinbarungen und Verträgen einheitlich umgesetzt werden. Auf Basis der Grundanforderungen SOLLTE eine einheitliche Vertragsvorlage erstellt und für alle Outsourcing-Vorhaben genutzt werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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