+OPS.3.2.A13 Anbindung an die Netze der Outsourcing-Partner (S)

OPS.3.2.A13 Anbindung an die Netze der Outsourcing-Partner (S)

Bevor das Datennetz der Anbietenden an das Datennetz der Nutzenden von Outsourcing angebunden wird, SOLLTEN alle sicherheitsrelevanten Aspekte schriftlich vereinbart werden. Bevor beide Netze verbunden werden, SOLLTEN sie auf bekannte Sicherheitslücken analysiert werden. Es SOLLTE geprüft werden, ob die Vereinbarungen für die Netzanbindung eingehalten werden und das geforderte Sicherheitsniveau nachweislich erreicht wird. Bevor die Netze angebunden werden, SOLLTE mit Testdaten die Verbindung getestet werden. Gibt es Sicherheitsprobleme auf einer der beiden Seiten, SOLLTE festgelegt sein, wer informiert und wie eskaliert wird.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge