+DER.2.1.A9 Festlegung von Meldewegen für Sicherheitsvorfälle (S)

DER.2.1.A9 Festlegung von Meldewegen für Sicherheitsvorfälle (S)

Für die verschiedenen Arten von Sicherheitsvorfällen SOLLTEN die jeweils passenden Meldewege aufgebaut sein. Es SOLLTE dabei sichergestellt sein, dass Mitarbeitende Sicherheitsvorfälle über verlässliche und vertrauenswürdige Kanäle schnell und einfach melden können.

Wird eine zentrale Anlaufstelle für die Meldung von Störungen oder Sicherheitsvorfällen eingerichtet, SOLLTE dies an alle Mitarbeitende kommuniziert werden.

Eine Kommunikations- und Kontaktstrategie SOLLTE vorliegen. Darin SOLLTE geregelt sein, wer grundsätzlich informiert werden muss und wer informiert werden darf, durch wen dies in welcher Reihenfolge erfolgt und in welcher Tiefe informiert wird. Es SOLLTE definiert sein, wer Informationen über Sicherheitsvorfälle an Dritte weitergibt. Ebenso SOLLTE sichergestellt sein, dass keine unautorisierten Personen Informationen über den Sicherheitsvorfall weitergeben.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge