+DER.2.2.A13 Rahmenverträge mit externen Dienstleistenden (H)
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DER.2.2.A13 Rahmenverträge mit externen Dienstleistenden (H)
Die Institution SOLLTE Abrufvereinbarungen bzw. Rahmenverträge mit Forensik-Dienstleistenden abschließen, damit IT-Sicherheitsvorfälle schneller forensisch untersucht werden können.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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