+DER.2.2.A13 Rahmenverträge mit externen Dienstleistenden (H)

DER.2.2.A13 Rahmenverträge mit externen Dienstleistenden (H)

Die Institution SOLLTE Abrufvereinbarungen bzw. Rahmenverträge mit Forensik-Dienstleistenden abschließen, damit IT-Sicherheitsvorfälle schneller forensisch untersucht werden können.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge