+DER.2.2.A14 Festlegung von Standardverfahren für die Beweissicherung (H)

DER.2.2.A14 Festlegung von Standardverfahren für die Beweissicherung (H)

Für Anwendungen, IT-Systeme bzw. IT-Systemgruppen mit hohem Schutzbedarf sowie für verbreitete Systemkonfigurationen SOLLTEN Standardverfahren erstellt werden, die es erlauben, flüchtige und nichtflüchtige Daten möglichst vollständig forensisch zu sichern.

Die jeweiligen systemspezifischen Standardverfahren SOLLTEN durch erprobte und möglichst automatisierte Prozesse umgesetzt werden. Sie SOLLTEN zudem durch Checklisten und technische Hilfsmittel unterstützt werden, z. B. durch Software, Software-Tools auf mobilen Datenträgern und IT-forensische Hardware wie Schreibblocker.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge