+DER.2.2.A14 Festlegung von Standardverfahren für die Beweissicherung (H)
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DER.2.2.A14 Festlegung von Standardverfahren für die Beweissicherung (H)
Für Anwendungen, IT-Systeme bzw. IT-Systemgruppen mit hohem Schutzbedarf sowie für verbreitete Systemkonfigurationen SOLLTEN Standardverfahren erstellt werden, die es erlauben, flüchtige und nichtflüchtige Daten möglichst vollständig forensisch zu sichern. Die jeweiligen systemspezifischen Standardverfahren SOLLTEN durch erprobte und möglichst automatisierte Prozesse umgesetzt werden. Sie SOLLTEN zudem durch Checklisten und technische Hilfsmittel unterstützt werden, z. B. durch Software, Software-Tools auf mobilen Datenträgern und IT-forensische Hardware wie Schreibblocker.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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