+DER.2.2.A15 Durchführung von Übungen zur Beweissicherung (H)
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DER.2.2.A15 Durchführung von Übungen zur Beweissicherung (H)
Alle an forensischen Analysen beteiligten Mitarbeitenden SOLLTEN regelmäßig in Form von Übungen trainieren, wie Beweise bei einem IT-Sicherheitsvorfall zu sichern sind.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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