+DER.2.2.A15 Durchführung von Übungen zur Beweissicherung (H)

DER.2.2.A15 Durchführung von Übungen zur Beweissicherung (H)

Alle an forensischen Analysen beteiligten Mitarbeitenden SOLLTEN regelmäßig in Form von Übungen trainieren, wie Beweise bei einem IT-Sicherheitsvorfall zu sichern sind.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge