+DER.3.2.A1 Benennung von Verantwortlichen für die IS-Revision (B) [Institutionsleitung]
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DER.3.2.A1 Benennung von Verantwortlichen für die IS-Revision (B) [Institutionsleitung]
Die Institution MUSS eine verantwortliche Person für die IS-Revision benennen. Diese MUSS die IS-Revisionen planen, initiieren und die Ergebnisse nachverfolgen.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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