+DER.3.2.A1 Benennung von Verantwortlichen für die IS-Revision (B) [Institutionsleitung]

DER.3.2.A1 Benennung von Verantwortlichen für die IS-Revision (B) [Institutionsleitung]

Die Institution MUSS eine verantwortliche Person für die IS-Revision benennen. Diese MUSS die IS-Revisionen planen, initiieren und die Ergebnisse nachverfolgen.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge