+DER.3.2.A8 Aufbewahrung von IS-Revisionsberichten (B)
|
DER.3.2.A8 Aufbewahrung von IS-Revisionsberichten (B)
Die Institution MUSS den IS-Revisionsbericht und die diesem zugrundeliegenden Referenzdokumente mindestens für zehn Jahre ab Zustellung des Berichts sicher aufbewahren, sofern keine anders lautenden Gesetze oder Verordnungen gelten. Die Institution MUSS sicherstellen, dass lediglich berechtigte Personen auf die IS-Revisionsberichte und die Referenzdokumente zugreifen können.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
|