+DER.4.A3 Festlegung des Geltungsbereichs und der Notfallmanagementstrategie (H) [Institutionsleitung]
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DER.4.A3 Festlegung des Geltungsbereichs und der Notfallmanagementstrategie (H) [Institutionsleitung]
Der Geltungsbereich für das Notfallmanagementsystem SOLLTE eindeutig festgelegt werden. Die Institutionsleitung SOLLTE eine Notfallmanagementstrategie festlegen, welche die angestrebten Ziele und das Risikoakzeptanzniveau darlegen.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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