+APP.1.1.A2 Einschränken von Aktiven Inhalten (B)

APP.1.1.A2 Einschränken von Aktiven Inhalten (B)

Die Funktion, dass eingebettete Aktive Inhalte automatisch ausgeführt werden, MUSS deaktiviert werden. Falls es dennoch notwendig ist, Aktive Inhalte auszuführen, MUSS darauf geachtet werden, dass Aktive Inhalte nur ausgeführt werden, wenn sie aus vertrauenswürdigen Quellen stammen. Alle Benutzenden MÜSSEN hinsichtlich der Funktionen, die Aktive Inhalte einschränken, eingewiesen werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge