+APP.1.1.A10 Regelung der Software-Entwicklung durch Endbenutzende (S)

APP.1.1.A10 Regelung der Software-Entwicklung durch Endbenutzende (S)

Für die Software-Entwicklung auf Basis von Office-Anwendungen, z. B. mit Makros, SOLLTEN verbindliche Regelungen getroffen werden (siehe auch APP.1.1.A2 Einschränken von Aktiven Inhalten). Zunächst SOLLTE in jeder Institution die Grundsatzentscheidung getroffen werden, ob solche Eigenentwicklungen überhaupt erwünscht sind. Die Entscheidung SOLLTE in den betroffenen Sicherheitsrichtlinien dokumentiert werden. Werden Eigenentwicklungen erlaubt, SOLLTE ein Verfahren für den Umgang mit entsprechenden Funktionen der Office-Produkte für die Endbenutzenden erstellt werden. Zuständigkeiten SOLLTEN klar definiert werden. Alle notwendigen Informationen über die erstellten Anwendungen SOLLTEN angemessen dokumentiert werden. Aktuelle Versionen der Regelungen SOLLTEN allen betroffenen Benutzenden zeitnah zugänglich gemacht und von diesen beachtet werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge