+APP.1.2.A13 Nutzung von DNS-over-HTTPS (B)

APP.1.2.A13 Nutzung von DNS-over-HTTPS (B)

Die Institution MUSS entscheiden, ob die verwendeten Browser DNS-over-HTTPS (DoH) verwenden sollen. Die Browser MÜSSEN entsprechend dieser Entscheidung konfiguriert werden.

Falls ein interner DNS-Resolver verwendet wird, MUSS dieser auch vom Browser verwendet werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge