+APP.1.2.A13 Nutzung von DNS-over-HTTPS (B)
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APP.1.2.A13 Nutzung von DNS-over-HTTPS (B)
Die Institution MUSS entscheiden, ob die verwendeten Browser DNS-over-HTTPS (DoH) verwenden sollen. Die Browser MÜSSEN entsprechend dieser Entscheidung konfiguriert werden. Falls ein interner DNS-Resolver verwendet wird, MUSS dieser auch vom Browser verwendet werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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