+APP.2.2.A20 Trennung von Organisationseinheiten (H)
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APP.2.2.A20 Trennung von Organisationseinheiten (H)
Organisationseinheiten, die aus IT-Sicherheitsgründen oder sonstigen Gründen Unabhängigkeit voneinander gewährleisten müssen, SOLLTEN sich nicht in der gleichen Gesamtstruktur befinden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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