+APP.4.2.A29 Einrichten von Notfall-Konten (S)

APP.4.2.A29 Einrichten von Notfall-Konten (S)

Es SOLLTEN Notfall-Konten angelegt werden. Die eingerichteten Konten und Berechtigungen SOLLTEN stark kontrolliert und genau dokumentiert werden. Außerdem SOLLTEN alle von Notfall-Konten durchgeführten Aktivitäten protokolliert werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge