+APP.4.3.A25 Sicherheitsprüfungen von Datenbanksystemen (H)
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APP.4.3.A25 Sicherheitsprüfungen von Datenbanksystemen (H)
Datenbanksysteme SOLLTEN regelmäßig mithilfe von Sicherheitsprüfungen kontrolliert werden. Bei den Sicherheitsprüfungen SOLLTEN die systemischen und spezifischen Aspekte des herstellenden Unternehmens der eingesetzten Datenbank-Infrastruktur (z. B. Verzeichnisdienste) sowie des eingesetzten Datenbankmanagementsystems betrachtet werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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