+APP.4.4.A12 Absicherung der Infrastruktur-Anwendungen (S)

APP.4.4.A12 Absicherung der Infrastruktur-Anwendungen (S)

Sofern eine eigene Registry für Images oder eine Software zur Automatisierung, zur Verwaltung des Festspeichers, zur Speicherung von Konfigurationsdateien oder ähnliches im Einsatz ist, SOLLTE deren Absicherung mindestens betrachten:

  • Verwendung von personenbezogenen und Service-Accounts für den Zugang,
  • verschlüsselte Kommunikation auf allen Netzports,
  • minimale Vergabe der Berechtigungen an Benutzende und Service Accounts,
  • Protokollierung der Veränderungen und
  • regelmäßige Datensicherung.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge