+APP.4.6.A1 Absicherung von Reports mit Berechtigungsprüfungen (B)
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APP.4.6.A1 Absicherung von Reports mit Berechtigungsprüfungen (B)
Es MUSS sichergestellt sein, dass nur berechtigte Personen selbst programmierte Auswertungen (Reports) starten können. Deswegen MUSS jeder Report explizite, zum Kontext passende Berechtigungsprüfungen durchführen.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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