+APP.4.6.A1 Absicherung von Reports mit Berechtigungsprüfungen (B)

APP.4.6.A1 Absicherung von Reports mit Berechtigungsprüfungen (B)

Es MUSS sichergestellt sein, dass nur berechtigte Personen selbst programmierte Auswertungen (Reports) starten können. Deswegen MUSS jeder Report explizite, zum Kontext passende Berechtigungsprüfungen durchführen.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge