+APP.5.4.A10 Absicherung und Einschränkung von Auswertungen von Inhalten (S)

APP.5.4.A10 Absicherung und Einschränkung von Auswertungen von Inhalten (S)

Die Art einer (automatischen) Auswertung von Konversationsinhalten SOLLTE schon im Vorfeld sorgfältig geprüft werden und ihr Nutzen gegen den Schutzbedarf abgewogen werden. Es SOLLTE die Möglichkeit bestehen, entsprechende Funktionen entweder vollständig oder pro Konversation zu deaktivieren und eine inhaltliche Auswertung der Kommunikation zu verhindern. Besondere Beachtung SOLLTEN KI-Funktionen und die Übertragung von Daten an Onlinedienste erhalten.

Werden Inhalte über den Zweck der Konversation hinausgehend ausgewertet, MUSS dazu auch eine Zustimmung der an der Konversation teilnehmenden Personen eingeholt werden.

Werden während der Auswertung von Konversationen persistente Daten erzeugt, SOLLTEN für diese geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
blocks G 0.19 Offenlegung schützenswerter Informationen