+APP.5.4.A15 Einschränkung von KI-Funktionen (H)
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APP.5.4.A15 Einschränkung von KI-Funktionen (H)
Die Benutzung von KI-Funktionen SOLLTE deaktiviert oder auf ein Minimum reduziert werden. Ist eine permanente Deaktivierung nicht möglich oder erwünscht, SOLLTE festgelegt werden, dass Benutzende der UCC-Dienste zu Beginn einer Konversation zielgerichtet KI-Funktionen deaktivieren, falls dies möglich ist.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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