+APP.6.A11 Verwendung von Plug-ins und Erweiterungen (S)
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APP.6.A11 Verwendung von Plug-ins und Erweiterungen (S)
Es SOLLTEN nur unbedingt notwendige Plug-ins und Erweiterungen installiert werden. Werden Erweiterungen eingesetzt, SOLLTE die Software die Möglichkeit bieten, Erweiterungen zu konfigurieren und abzuschalten.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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