+SYS.1.1.A31 Einsatz von Ausführungskontrolle (H)
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SYS.1.1.A31 Einsatz von Ausführungskontrolle (H)
Es SOLLTE über eine Ausführungskontrolle sichergestellt werden, dass nur explizit erlaubte Programme und Skripte ausgeführt werden können. Die Regeln SOLLTEN so eng wie möglich gefasst werden. Falls Pfade und Hashes nicht explizit angegeben werden können, SOLLTEN alternativ auch zertifikatsbasierte oder Pfad-Regeln genutzt werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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