+SYS.1.6.A6 Verwendung sicherer Images (B)

SYS.1.6.A6 Verwendung sicherer Images (B)

Es MUSS sichergestellt sein, dass sämtliche verwendeten Images nur aus vertrauenswürdigen Quellen stammen. Es MUSS eindeutig identifizierbar sein, wer das Image erstellt hat.

Die Quelle MUSS danach ausgewählt werden, dass die im Image enthaltene Software regelmäßig auf Sicherheitsprobleme geprüft wird und diese behoben sowie dokumentiert werden. Die Quelle MUSS diesen Umgang mit Sicherheitsproblemen zusichern und einhalten.

Die verwendete Version von Basis-Images DARF NICHT abgekündigt („deprecated") sein. Es MÜSSEN eindeutige Versionsnummern angegeben sein. Wenn ein Image mit einer neueren Versionsnummer verfügbar ist, MUSS im Rahmen des Patch- und Änderungsmanagement geprüft werden, ob und wie dieses ausgerollt werden kann.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge