+SYS.1.7.A9 Mandantenfähigkeit unter z/OS (B)

SYS.1.7.A9 Mandantenfähigkeit unter z/OS (B)

Falls ein z/OS-System von Mandanten genutzt werden soll, MUSS ein RACF-Konzept zur Mandantentrennung erstellt werden. Die Daten und Anwendungen der Mandanten MÜSSEN durch RACF-Profile getrennt werden. Hohe Berechtigungen im RACF (SPECIAL, OPERATIONS, AUDITOR) und ändernden Zugriff auf Dateien des z/OS-Betriebssystems DÜRFEN NUR Mitarbeitende der Betreibenden haben. Die Wartungsfenster, in denen das z/OS-System nicht zur Verfügung steht, MÜSSEN mit allen Mandanten, die auf dem betroffenen System arbeiten, abgestimmt werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge