+SYS.2.2.3 Clients unter Windows
---+SYS.2.2.3.G1 Schadprogramme auf Windows-Clients
---+SYS.2.2.3.G2 Integrierte Cloud-Funktionen
---+SYS.2.2.3.G3 Beeinträchtigung von Software-Funktionen durch Kompatibilitätsprobleme
---+SYS.2.2.3.G4 Telemetrie-Funktionen von Windows
---+SYS.2.2.3.G5 Eingeschränkte Forensik bei der Nutzung des Virtual Secure Mode (VSM)
---+SYS.2.2.3.A1 Planung des Einsatzes von Cloud-Diensten unter Windows (B)
---+SYS.2.2.3.A2 Auswahl und Beschaffung einer geeigneten Windows-Version (B)
---+SYS.2.2.3.A4 Telemetrie und Datenschutzeinstellungen unter Windows (B)
---+SYS.2.2.3.A5 Schutz vor Schadsoftware unter Windows (B)
---+SYS.2.2.3.A6 Integration von Online-Konten in das Betriebssystem (B) [Benutzende]
---+SYS.2.2.3.A9 Sichere zentrale Authentisierung in Windows-Netzen (S)
---+SYS.2.2.3.A12 Datei- und Freigabeberechtigungen unter Windows (S)
---+SYS.2.2.3.A13 Einsatz der SmartScreen-Funktion (S)
---+SYS.2.2.3.A14 Einsatz des Sprachassistenten Cortana (S) [Benutzende]
---+SYS.2.2.3.A15 Einsatz der Synchronisationsmechanismen unter Windows (S)
---+SYS.2.2.3.A16 Anbindung von Windows an den Microsoft-Store (S)
---+SYS.2.2.3.A17 Keine Speicherung von Daten zur automatischen Anmeldung (S)
---+SYS.2.2.3.A18 Einsatz der Windows-Remoteunterstützung (S)
---+SYS.2.2.3.A19 Sicherheit beim Fernzugriff über RDP (S) [Benutzende]
---+SYS.2.2.3.A20 Einsatz der Benutzerkontensteuerung UAC für privilegierte Konten (S)
---+SYS.2.2.3.A21 Einsatz des Encrypting File Systems (H)
---+SYS.2.2.3.A22 Verwendung der Windows PowerShell (H)
---+SYS.2.2.3.A23 Erweiterter Schutz der Anmeldeinformationen unter Windows (H)
---+SYS.2.2.3.A24 Aktivierung des Last-Access-Zeitstempels (H)
---+SYS.2.2.3.A25 Umgang mit Fernzugriffsfunktionen der „Connected User Experience and Telemetry“ (H)
---+SYS.2.2.3.A26 Nutzung des Virtual Secure Mode (VSM) (H)
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SYS.2.2.3 Clients unter Windows
EinleitungMit Windows 10 hat Microsoft sein Client-Betriebssystem Windows an eine neue Unternehmensstrategie angepasst. Verändert hat sich insbesondere auch die grundlegende Philosophie, weg vom bisherigen Prinzip des „lokalen Betriebssystems“ hin zu einer Dienstleistung („Windows as a Service“). Das bedeutet, dass das Betriebssystem neben den bisherigen Funktionen auch darüber hinausgehende, insbesondere cloudbasierte, Anwendungen enthält und deswegen auf eine enge Anbindung an die Server-Infrastruktur von Microsoft angewiesen ist. Wichtige neue Aspekte im Vergleich zu den bisherigen Windows-Versionen sind vor allem der tief verankerte und teilweise nicht beeinflussbare Datenaustausch zwischen den Clients und der Herstellerinfrastruktur sowie die zunehmende Auslagerung von sicherheitskritischen Kernbestandteilen einer Windows-Infrastruktur (z. B. Authentisierung) in die Cloud. Mit Windows 11 wurde im Oktober 2021 eine Nachfolgeversion veröffentlicht. Diese enthält neue Funktionen, hat eine überarbeitete Bedienoberfläche und im Vergleich zu Windows 10 deutlich erhöhte Systemvoraussetzungen. Insbesondere setzt Windows 11 offiziell eine 64-Bit-fähige CPU, UEFI SecureBoot sowie ein TPM 2.0 voraus. Windows 11 ist trotz des Versionssprungs jedoch keine komplette Neuentwicklung, sondern basiert auf Windows 10. Dieser Baustein ist daher sowohl für Windows 10 als auch für Windows 11 anwendbar. ZielsetzungZiel dieses Bausteins ist der Schutz von Informationen, die durch und auf Windows-Clients mit Windows 10 oder 11 verarbeitet werden. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein SYS.2.2.3 Clients unter Windows ist für alle Clients anzuwenden, auf denen das Betriebssystem Microsoft Windows 10 oder 11 eingesetzt wird. Dieser Baustein enthält spezifische Anforderungen, die zum sicheren Betrieb von Clients unter dem Betriebssystem Windows zusätzlich zu den Anforderungen aus dem Baustein SYS.2.1 Allgemeiner Client zu beachten und zu erfüllen sind. Für Anwendungsprogramme, die auf den Windows-Clients verwendet werden, sind die Anforderungen der entsprechenden Bausteine zu erfüllen, beispielsweise APP.1.1 Office-Produkte oder APP.1.2 Webbrowser. Beim Einsatz in einer Windows-Domäne sind die Anforderungen der entsprechenden Bausteine wie APP.2.2 Active Directory Domain Services zu erfüllen. WissenswertesDas BSI stellt im Rahmen des Projekts „SiSyPHuS Win10 (Studie zu Systemintegrität, Protokollierung, Härtung und Sicherheitsfunktionen in Windows 10)“ eine Analyse der Sicherheitsfunktionen von Windows 10 und darauf aufbauend passende Härtungsempfehlungen bereit: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Cyber-Sicherheit/Empfehlungen/SiSyPHuS_Win10/SiSyPHuS_node.html Der Hersteller Microsoft stellt unter anderem folgende weiterführende Informationen zu Windows bereit:
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Standard |
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SYS.2.2.3.A1 Planung des Einsatzes von Cloud-Diensten unter Windows (B)
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Da Windows-basierte Geräte eng mit den Cloud-Diensten des Herstellers Microsoft verzahnt sind, MUSS vor ihrer Verwendung strategisch festgelegt werden, welche enthaltenen Cloud-Dienste in welchem Umfang genutzt werden sollen bzw. dürfen.
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SYS.2.2.3.A2 Auswahl und Beschaffung einer geeigneten Windows-Version (B)
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Der Funktionsumfang und die Versorgung mit funktionalen Änderungen einer Windows-Version MÜSSEN unter Berücksichtigung des ermittelten Schutzbedarfs und des Einsatzzwecks ausgewählt werden. Die Umsetzbarkeit der erforderlichen Absicherungsmaßnahmen MUSS bei der Auswahl berücksichtigt werden. Basierend auf dem Ergebnis der Überprüfung MUSS der etablierte Beschaffungsprozess um die Auswahl des entsprechenden Lizenzmodells und „Service Branches“ (CB, CBB oder LTSC) erweitert werden.
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SYS.2.2.3.A4 Telemetrie und Datenschutzeinstellungen unter Windows (B)
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Um die Übertragung von Diagnose- und Nutzungsdaten an Microsoft stark zu reduzieren, MUSS das Telemetrie-Level 0 (Security) in der Enterprise-Edition von Windows konfiguriert werden. Wenn diese Einstellung nicht wirksam umgesetzt wird oder bei anderen Windows-Edition umgesetzt werden kann, dann MUSS durch geeignete Maßnahmen, etwa auf Netzebene, sichergestellt werden, dass die Daten nicht an den Hersteller übertragen werden.
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SYS.2.2.3.A5 Schutz vor Schadsoftware unter Windows (B)
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Sofern nicht gleich- oder höherwertige Maßnahmen, wie z. B. Ausführungskontrolle, zum Schutz des IT-Systems vor einer Infektion mit Schadsoftware getroffen wurden, MUSS eine spezialisierte Komponente zum Schutz vor Schadsoftware auf Windows-Clients eingesetzt werden.
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SYS.2.2.3.A6 Integration von Online-Konten in das Betriebssystem (B) [Benutzende]
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Die Anmeldung am System sowie an der Domäne DARF NUR mit dem Konto eines selbst betriebenen Verzeichnisdienstes möglich sein. Anmeldungen mit lokalen Konten SOLLTEN Administrierenden vorbehalten sein. Online-Konten zur Anmeldung, etwa ein Microsoft-Konto oder Konten anderer Identitätsmanagementsysteme, DÜRFEN NICHT verwendet werden, da hier personenbezogene Daten an die Systeme Dritter übertragen werden.
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SYS.2.2.3.A9 Sichere zentrale Authentisierung in Windows-Netzen (S)
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Für die zentrale Authentisierung SOLLTE ausschließlich Kerberos eingesetzt werden. Eine Gruppenrichtlinie SOLLTE die Verwendung älterer Protokolle verhindern. Ist dies nicht möglich, MUSS alternativ NTLMv2 eingesetzt werden. Die Authentisierung mittels LAN-Manager und NTLMv1 DARF NICHT innerhalb der Institution und in einer produktiven Betriebsumgebung erlaubt werden. Die eingesetzten kryptografischen Mechanismen SOLLTEN entsprechend dem ermittelten Schutzbedarf und basierend auf den internen Richtlinien konfiguriert und dokumentiert werden. Abweichende Einstellungen SOLLTEN begründet und mit dem Sicherheitsmanagement abgestimmt sein.
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SYS.2.2.3.A12 Datei- und Freigabeberechtigungen unter Windows (S)
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Der Zugriff auf Dateien und Ordner auf dem lokalen System sowie auf Netzfreigaben SOLLTE gemäß einem Berechtigungs- und Zugriffskonzept konfiguriert werden. Auch die standardmäßig vorhandenen administrativen Freigaben auf dem System SOLLTEN hierbei berücksichtigt werden. Die Schreibrechte für Benutzende SOLLTEN auf einen definierten Bereich im Dateisystem beschränkt werden. Insbesondere SOLLTEN Benutzende keine Schreibrechte für Ordner des Betriebssystems oder installierter Anwendungen erhalten.
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SYS.2.2.3.A13 Einsatz der SmartScreen-Funktion (S)
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Die SmartScreen-Funktion, die aus dem Internet heruntergeladene Dateien und Webinhalte auf mögliche Schadsoftware untersucht und dazu unter Umständen personenbezogene Daten an Microsoft überträgt, SOLLTE deaktiviert werden.
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SYS.2.2.3.A14 Einsatz des Sprachassistenten Cortana (S) [Benutzende]
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Cortana SOLLTE deaktiviert werden.
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SYS.2.2.3.A15 Einsatz der Synchronisationsmechanismen unter Windows (S)
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Die Synchronisierung von Benutzendendaten mit Microsoft Cloud-Diensten und das Sharing von WLAN-Passwörtern SOLLTEN vollständig deaktiviert werden.
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SYS.2.2.3.A16 Anbindung von Windows an den Microsoft-Store (S)
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Die Verwendung des Microsoft-Stores SOLLTE auf die Verträglichkeit mit den Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben der Institution überprüft und bewertet werden. Die generelle Installation von Apps auf Windows ist nicht von der Anbindung an den Microsoft-Store abhängig, daher SOLLTE sie, sofern sie nicht benötigt wird, deaktiviert werden.
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SYS.2.2.3.A17 Keine Speicherung von Daten zur automatischen Anmeldung (S)
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Die Speicherung von Kennwörtern, Zertifikaten und anderen Informationen zur automatischen Anmeldung an Webseiten und IT-Systemen SOLLTE NICHT erlaubt werden.
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SYS.2.2.3.A18 Einsatz der Windows-Remoteunterstützung (S)
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Die Auswirkungen auf die Konfiguration der lokalen Firewall SOLLTEN bei der Planung der Windows-Remoteunterstützung (hiermit ist nicht RDP gemeint) berücksichtigt werden. Eine Remoteunterstützung SOLLTE nur nach einer expliziten Einladung erfolgen. Bei der Speicherung einer Einladung in einer Datei SOLLTE diese ein Kennwort besitzen. Dem Aufbau einer Sitzung SOLLTE immer explizit zugestimmt werden. Die maximale Gültigkeit der Einladung für eine Unterstützung aus der Ferne SOLLTE in der Dauer angemessen sein. Sofern die Windows-Remoteunterstützung nicht verwendet wird, SOLLTE sie vollständig deaktiviert werden.
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SYS.2.2.3.A19 Sicherheit beim Fernzugriff über RDP (S) [Benutzende]
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Die Auswirkungen auf die Konfiguration der lokalen Firewall SOLLTEN bei der Planung des Fernzugriffs berücksichtigt werden. Die Gruppe der berechtigten Benutzenden für den Remote-Desktopzugriff (RDP) SOLLTE durch die Zuweisung entsprechender Berechtigungen festgelegt werden. In komplexen Infrastrukturen SOLLTE das RDP-Zielsystem nur durch ein dazwischengeschaltetes RDP-Gateway erreicht werden können. Für die Verwendung von RDP SOLLTE eine Prüfung und deren Umsetzung sicherstellen, dass die nachfolgend aufgeführten Komfortfunktionen im Einklang mit dem Schutzbedarf des Zielsystems stehen: - die Verwendung der Zwischenablage,
- die Einbindung von Druckern,
- die Einbindung von Wechselmedien und Netzlaufwerken sowie
- die Nutzung der Dateiablagen und von Smartcard-Anschlüssen.
Sofern der Einsatz von Remote-Desktopzugriffen nicht vorgesehen ist, SOLLTEN diese vollständig deaktiviert werden. Die eingesetzten kryptografischen Protokolle und Algorithmen SOLLTEN sicher sein und den internen Vorgaben der Institution entsprechen.
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SYS.2.2.3.A20 Einsatz der Benutzerkontensteuerung UAC für privilegierte Konten (S)
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Die Konfigurationsparameter der sogenannten Benutzerkontensteuerung (User Account Control, UAC) SOLLTEN für die privilegierten Konten zwischen Bedienbarkeit und Sicherheitsniveau abgewogen eingesetzt werden. Die Entscheidungen für die zu verwendenden Konfigurationsparameter SOLLTEN dokumentiert werden. Darüber hinaus SOLLTE die Dokumentation alle Konten mit Administrationsrechten enthalten sowie regelmäßig geprüft werden, ob es notwendig ist, die Rechte erweitern zu können.
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SYS.2.2.3.A21 Einsatz des Encrypting File Systems (H)
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Da das Encrypting File System (EFS) die verwendeten Schlüssel mit dem Passwort des jeweiligen Kontos schützt, SOLLTE ein sicheres Passwort verwendet werden. Zusätzlich SOLLTEN restriktive Zugriffsrechte die mit EFS verschlüsselten Dateien schützen. Der Wiederherstellungsagent SOLLTE ein dediziertes Konto und kein Administrationskonto sein. In diesem Zusammenhang SOLLTE der private Schlüssel des Agenten gesichert und aus dem System entfernt werden. Es SOLLTEN von allen privaten Schlüsseln Datensicherungen erstellt werden. Beim Einsatz von EFS mit lokalen Konten SOLLTEN die lokalen Passwortspeicher mittels Syskey verschlüsselt werden. Alternativ kann der Windows Defender Credential Guard genutzt werden. Benutzende SOLLTEN im korrekten Umgang mit EFS geschult werden.
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SYS.2.2.3.A22 Verwendung der Windows PowerShell (H)
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Die PowerShell und die WPS-Dateien SOLLTEN NUR von Administrierenden ausgeführt werden können. Die PowerShell-Ausführung selbst SOLLTE zentral protokolliert und die Protokolle überwacht werden. Die Ausführung von PowerShell-Skripten SOLLTE mit dem Befehl Set-ExecutionPolicy AllSigned eingeschränkt werden, um zu verhindern, dass unsignierte Skripte versehentlich ausgeführt werden.
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SYS.2.2.3.A23 Erweiterter Schutz der Anmeldeinformationen unter Windows (H)
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Auf UEFI-basierten Systemen SOLLTE SecureBoot verwendet und der Status des geschützten Modus für den Local Credential Store LSA beim Systemstart überwacht werden. Ist eine Fernwartung der Clients mittels RDP vorgesehen, SOLLTE beim Einsatz von Windows in einer Domäne ab dem Funktionslevel 2012 R2 von der Option „restrictedAdmin“ für RDP Gebrauch gemacht werden.
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SYS.2.2.3.A24 Aktivierung des Last-Access-Zeitstempels (H)
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Es SOLLTE geprüft werden, ob der Last-Access-Zeitstempel im Dateisystem aktiviert werden kann, um die Analyse eines Systemmissbrauchs zu erleichtern. Bei der Prüfung SOLLTEN mögliche Auswirkungen dieser Einstellung, wie Performance-Aspekte oder resultierende Einschränkungen bei inkrementellen Backups, berücksichtigt werden.
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SYS.2.2.3.A25 Umgang mit Fernzugriffsfunktionen der „Connected User Experience and Telemetry“ (H)
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Es SOLLTE berücksichtigt werden, dass die Komponente „Connected User Experience and Telemetry“ (CUET) bei Windows fester Bestandteil des Betriebssystems ist und neben der Telemetriefunktion auch eine Fernzugriffsmöglichkeit für den Hersteller Microsoft auf das lokale System erlaubt. Ein solcher Fernzugriff auf den Windows-Client SOLLTE netzseitig geloggt und falls erforderlich geblockt werden.
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SYS.2.2.3.A26 Nutzung des Virtual Secure Mode (VSM) (H)
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Bei der Nutzung des Virtual Secure Mode (VSM) SOLLTE berücksichtigt werden, dass forensische Untersuchungen, z. B. zur Sicherheitsvorfallbehandlung, eingeschränkt oder erschwert werden.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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