+SYS.3.2.1.A13 Regelungen zum Screensharing und Casting (S)
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SYS.3.2.1.A13 Regelungen zum Screensharing und Casting (S)
Es SOLLTE entschieden werden, ob und wie Funktionen zur Übertragung von Bildschirminhalten, Audio oder Video (Screensharing oder Casting) eingesetzt werden sollen. Die Funktionen SOLLTEN organisatorisch oder technisch geregelt werden. Hierzu SOLLTE eine entsprechende Vereinbarung mit den Benutzenden getroffen werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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