+SYS.3.2.1.A18 Verwendung biometrischer Authentisierung (S)

SYS.3.2.1.A18 Verwendung biometrischer Authentisierung (S)

Wenn biometrische Verfahren zur Authentisierung (z. B. ein Fingerabdrucksensor) genutzt werden sollen, SOLLTE geprüft werden, ob dadurch ein ähnlich hoher oder höherer Schutz im Vergleich zu einem Gerätepasswort erzielt werden kann. Im Zweifelsfall oder bei einem schlechteren Schutz SOLLTEN biometrische Verfahren NICHT genutzt werden. Die Benutzenden SOLLTEN für die Fälschbarkeit von biometrischen Merkmalen sensibilisiert werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge