+SYS.3.2.1.A19 Verwendung von Sprachassistenten (S)
|
SYS.3.2.1.A19 Verwendung von Sprachassistenten (S)
Sprachassistenten SOLLTEN nur eingesetzt werden, wenn sie zwingend notwendig sind. Andernfalls SOLLTEN sie deaktiviert werden. Generell SOLLTE ein Sprachassistent nicht genutzt werden können, wenn das Gerät gesperrt ist.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
|