+SYS.3.2.2.A17 Kontrolle der Nutzung von mobilen Endgeräten (H)

SYS.3.2.2.A17 Kontrolle der Nutzung von mobilen Endgeräten (H)

Es SOLLTEN angemessene Kriterien definiert werden, aufgrund derer die Geräte zu überwachen sind, ohne gegen gesetzliche oder interne Regelungen zu verstoßen. Insbesondere SOLLTEN sogenannte Jailbreaks oder sogenanntes Routen erkannt werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge