+SYS.3.2.3.A15 Verwendung der Continuity-Funktionen (S)

SYS.3.2.3.A15 Verwendung der Continuity-Funktionen (S)

Wurde die Nutzung der iCloud-Infrastruktur nicht grundsätzlich durch das Sicherheitsmanagement der Institution untersagt, SOLLTE die Vereinbarkeit der Continuity-Funktionen mit den internen Richtlinien unter Berücksichtigung der Aspekte Vertraulichkeit und Integrität bewertet werden. Auf Basis der Bewertungsergebnisse SOLLTE geregelt werden, inwieweit diese Funktionen technisch bzw. organisatorisch eingeschränkt werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge