+SYS.3.3.A2 Sperrmaßnahmen bei Verlust eines Mobiltelefons (B) [Benutzende]

SYS.3.3.A2 Sperrmaßnahmen bei Verlust eines Mobiltelefons (B) [Benutzende]

Bei Verlust eines Mobiltelefons MUSS die darin verwendete SIM-Karte zeitnah gesperrt werden. Falls möglich, SOLLTEN vorhandene Mechanismen zum Diebstahlschutz, wie Fernlöschung oder -sperrung, genutzt werden. Alle notwendigen Informationen zur Sperrung von SIM-Karte und Mobiltelefon MÜSSEN unmittelbar griffbereit sein.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge