+SYS.3.3.A2 Sperrmaßnahmen bei Verlust eines Mobiltelefons (B) [Benutzende]
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SYS.3.3.A2 Sperrmaßnahmen bei Verlust eines Mobiltelefons (B) [Benutzende]
Bei Verlust eines Mobiltelefons MUSS die darin verwendete SIM-Karte zeitnah gesperrt werden. Falls möglich, SOLLTEN vorhandene Mechanismen zum Diebstahlschutz, wie Fernlöschung oder -sperrung, genutzt werden. Alle notwendigen Informationen zur Sperrung von SIM-Karte und Mobiltelefon MÜSSEN unmittelbar griffbereit sein.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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